Videoüberwachung kann Straftaten nur - wenn überhaupt - durch Abschreckung verhindern. Durch Videoüberwachung können Vorgänge nachgewiesen werden und Täter, wenn sie erkennbar sind, überführt werden.
Daher ist zu überlegen, wo und wie man Videoüberwachung sinnvoll einsetzt. Dabei beraten wir Sie gerne. Die Firma S3 hat eine große Auswahl an Produkten zur Videoüberwachung. Spezielle Anfragen können individuell bearbeitet werden. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Gemeinden profitieren von unserer langjährigen Erfahrung im Planen und Ausführen von Videoüberwachungsanlagen.
Für eine detaillierte Produktauswahl bitten wir Sie, uns zu kontaktieren!
Kassenbereiche, bei denen mit Überfällen zu rechnen ist
Lagerbereiche und Abstellräume, um Unregelmäßigkeiten nachvollziehen zu können
Auslagenbereiche und Fronten von Gebäuden
Firmenparkplätze, Tiefgaragen und andere Geländeformen
Verkaufsregale, um Ladendiebstahl zu dokumentieren
Schutz gegen Vandalismus wie Graffiti
Metall-Lagerplätze bei Buntmetalldiebstählen
Baustellen und Baumaschinen in Verbindung mit mobilen Alarmeinrichtungen
Diebesfallen (verdeckte Videoüberwachung – kurzfristig bis zur Ausforschung der Täter)
Eingangs- und Einfahrtsbereiche (auch in Verbindung mit Kennzeichenerfassung und Gesichtserkennung)
Tiefgaragen von Wohnhäusern
Müllräume sowie Fahrrad- und Kinderwagenabstellräume
Kellerabteile
Überwachung von Hausfassaden gegen Sprayer
Rundumsicht bei Einfamilienhäusern und Villen
Überwachung des Eingangsbereiches und des Fahrzeugabstellplatzes bei Einfamilienhäusern
Wichtiger Hinweis!
Grundsätzlich sind für den Einsatz einer Videoüberwachungsanlage die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Ausnahmslos jede Videoüberwachungsanlage muss beim Datenschutzregister der Datenschutzkommission angemeldet werden, wenn eine Aufzeichnung der Bilder erfolgt. Gesetzliche Voraussetzungen sind zu finden unter www.dsb.gv.at/